letztes Update: 19.07.2024 / 18:36
Arbeitsgruppe Schwarzstorch
Der Schwarzstorch wird auf der Bayrischen "Roten Liste" als "gefährdet" eingestuft und wird als besonders geschützte Art der Bundeartenschutzverordnung in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt. Der bestehende Schutzstatus macht sehr deutlich, dass der Schwarzstorch ein bedrohter Brutvogel in unserer Heimat ist. Nachdem für das Allgäu über diesen heimlichen Waldbewohner bisher nur spärliche Brutnachweise aus den letzten 30 Jahren existieren, wurde 2014 die LBV-Arbeitsgruppe Schwarzstorchschutz im Allgäu gegründet.
Die Bestände entwickeln sich sehr positiv. Immer mehr Horste werden gefunden und Beobachtungen gemeldet. Die Kunsthorste werden sehr gut angenommen.
Ziele
Mit den Jahren hat der Schwarzstorch-Schutz in den drei Allgäuer Landkreisen in Schwaben
(Ostallgäu, Unterallgäu und Oberallgäu) zunehmend an Relevanz gewonnen. Dies ist zum einen durch den Klimawandel, der Arealausweitung und auch durch die zunehmenden Kalamitäten bei Nadelbäumen und –wäldern, die bei Holzentnahmen zur Vogelbrutzeit oftmals eine Horstschutzzone und eine Beratung der Waldbesitzer notwendig machen, bedingt.
Gleichzeitig nimmt die Freizeitnutzung in den Wäldern und Wiesen der Schwarzstorch-Kernlebensräumen kontinuierlich zu. Drohnenflüge, Paragliding, Mountainbiking, Geocaching und andere Freizeitaktivitäten erfordern einen höheren Betreuungsaufwand der Art und ihrer Lebensräume, bei dem die Freinutzung und der
Artenschutz gerecht wird.
Neben der Brutbestandskartierung durch Synchronerfassungen, sieht das Projekt v. a. die Umsetzung von Maßnahmen vor, die am Horst, in dessen Umfeld und in relevanten Waldlebensräumen notwendig werden. Das Projekt löst sich daher von einem reinen Monitoring. Zur Beratung von Förderprogrammen bei Privatwaldbesitzern und Wald- und Weiderechtlern wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach eingebunden.
Ziele sind Erhalt und Förderung eines strukturreichen, standorttypischen, stabilen und klimatoleranten Mischwaldes mit Alters- und Zerfallsphasen sowie insbesondere der Erhalt und die Verbesserung der Lebensraumeignung für den Schwarzstorch.
Die Umsetzung des Konzepts soll daher vorrangig durch Maßnahmen im Vertragsnaturschutzprogramm Wald erfolgen. Besonders geeignet ist insbesondere der Nutzungsverzicht (Maßnahme 2.3.1). Die Maßnahme beinhaltet "Schlucht- und Hangmischwälder, Moorwälder, gewässerbeeinflusste Feuchtwälder und Erlenbruchwälder, Bestände im Umgriff von Horststandorten besonders störungsempfindlicher Vogelarten" auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Im Rahmen des Projektes werden auch Jungvögel beringt und eine Reviernutzungserfassung mittels Wildtierkameras durchgeführt.
Helfen Sie mit!
Melden Sie - vor allem zur Brutzeit - Schwarzstorch-Beobachtungen an unsere Arbeitsgruppe.
Alle Daten werden vertraulich behandelt.
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Spendenkonto AG-Schwarzstorch:
Sparkasse Mindelheim-Lindau-Memmingen
IBAN: DE40 7315 0000 0430 1113 28 BIC: BYLADEM1MLM
Stichwort: SCHWARZSTORCH
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Stichwort: SCHWARZSTORCH
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